Definition
Das widerrechtliche Eindringen in ein Gebäude mit dem Ziel, dort etwas zu stehlen.
Übersetzungen
- English
- burglary
- Français
- cambriolage
- Türkçe
- bina hırsızlığı
- Polski
- włamanie
- Русский
- кража со взломом
- Українська
- крадіжка зі зломом
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
unerlaubtes Eindringen in ein Gebäude
/deːɐ̯ ˈaɪ̯nbʁʊx/
Das widerrechtliche Eindringen in ein Gebäude mit dem Ziel, dort etwas zu stehlen.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Einbruch | die Einbrüche |
| Akkusativ | den Einbruch | die Einbrüche |
| Dativ | dem Einbruch | den Einbrüchen |
| Genitiv | des Einbruchs | der Einbrüche |
Einbruch ist eine konkrete Form einer Straftat; nicht jede Straftat beinhaltet jedoch das widerrechtliche Eindringen in ein Gebäude.
Ein Wohnungseinbruch ist ein spezieller Einbruch in eine Wohnung oder ein Wohnhaus.
Einbrecher bezeichnet die Person; Einbruch bezeichnet das widerrechtliche Eindringen in ein Gebäude oder die damit verbundene Straftat.
Einbruch bezeichnet das widerrechtliche Eindringen; Diebstahl die Wegnahme einer Sache. Ein Einbruch kann mit einem Diebstahl verbunden sein.
WortbildungstypImplizite Derivation
Einbruch ist eine implizite Ableitung von einbrechen mit Stammvokalwechsel.