Definition
Ein Mann, der widerrechtlich in ein Gebäude eindringt, um dort etwas zu stehlen.
Übersetzungen
- English
- male burglar
- Français
- cambrioleur
- Türkçe
- erkek ev hırsızı
- Polski
- włamywacz
- Русский
- взломщик
- Українська
- крадій-зломник
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
Mann der unerlaubt Gebäude betritt
/deːɐ̯ ˈaɪ̯nbʁɛçɐ/
Ein Mann, der widerrechtlich in ein Gebäude eindringt, um dort etwas zu stehlen.
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| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Einbrecher | die Einbrecher |
| Akkusativ | den Einbrecher | die Einbrecher |
| Dativ | dem Einbrecher | den Einbrechern |
| Genitiv | des Einbrechers | der Einbrecher |
Einbrecher bezeichnet speziell einen Eindringling mit Diebstahlsabsicht; Eindringling ist weiter gefasst und muss keinen Diebstahl planen.
Ein Wohnungseinbrecher ist ein spezieller Einbrecher, der in eine Wohnung oder ein Wohnhaus eindringt.
Ein Dieb ist weiter gefasst: Er stiehlt, ohne in ein Gebäude einzudringen; ein Einbrecher handelt typischerweise als Dieb.
Einbrecher ist die maskuline Personenbezeichnung; Einbrecherin bezeichnet die feminine Form.
Einbrecher bezeichnet die Person; Einbruch bezeichnet das widerrechtliche Eindringen in ein Gebäude oder die damit verbundene Straftat.
WortbildungstypAbgeleitetes Wort
Einbrecher ist mit dem Personensuffix -er von dem Verb einbrechen abgeleitet und bezeichnet eine Person, die einbricht.