Definition
Eine Frau, die widerrechtlich in ein Gebäude eindringt, um dort etwas zu stehlen.
Übersetzungen
- English
- female burglar
- Français
- cambrioleuse
- Türkçe
- kadın ev hırsızı
- Polski
- włamywaczka
- Русский
- взломщица
- Українська
- крадійка-зломниця
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
Frau die unerlaubt Gebäude betritt
/diː ˈaɪ̯nbʁɛçərɪn/
Eine Frau, die widerrechtlich in ein Gebäude eindringt, um dort etwas zu stehlen.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Einbrecherin | die Einbrecherinnen |
| Akkusativ | die Einbrecherin | die Einbrecherinnen |
| Dativ | der Einbrecherin | den Einbrecherinnen |
| Genitiv | der Einbrecherin | der Einbrecherinnen |
Eine Täterin ist allgemeiner; eine Einbrecherin ist eine Täterin, die in ein Gebäude eindringt, meist um zu stehlen.
Eine Einbrecherin ist eine Kriminelle mit der spezifischen Eigenschaft, in Gebäude einzudringen und dort meist zu stehlen.
Einbrecher ist die maskuline Personenbezeichnung; Einbrecherin bezeichnet die feminine Form.
WortbildungstypAbgeleitetes Wort
Einbrecherin ist die feminine Personenbezeichnung zu Einbrecher mit dem Suffix -in.