Definition
Eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft von zwei Menschen.
Übersetzungen
- English
- marriage
- Français
- mariage
- Türkçe
- evlilik
- Polski
- małżeństwo
- Русский
- брак
- Українська
- шлюб
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
rechtlich anerkannte Partnerschaft
/diː ˈeːə/
Eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft von zwei Menschen.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Ehe | die Ehen |
| Akkusativ | die Ehe | die Ehen |
| Dativ | der Ehe | den Ehen |
| Genitiv | der Ehe | der Ehen |
Eine Partnerschaft kann allgemeiner oder unverheiratet sein; eine Ehe bezeichnet die rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft.
Eine Ehe ist eine rechtlich anerkannte Form der Lebensgemeinschaft, während der Oberbegriff auch andere Formen umfassen kann.
Eine Scheidung beendet eine Ehe rechtlich; beide Begriffe gehören zusammen, bezeichnen aber nicht dieselbe Lebensform.
WortbildungstypEinfaches Wort
„Ehe“ ist ein synchronisch simples Lexem; eine produktive Wortbildung ist nicht erkennbar.