Definition
Eine Frau, die rechtlich zu einem Staat oder zu einer Gemeinde gehört.
Übersetzungen
- English
- female citizen
- Français
- citoyenne
- Türkçe
- kadın vatandaş
- Polski
- obywatelka
- Русский
- гражданка
- Українська
- громадянка
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
weibliches Mitglied eines Staates
/diː ˈbʏʁɡəʁɪn/
Eine Frau, die rechtlich zu einem Staat oder zu einer Gemeinde gehört.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Bürgerin | die Bürgerinnen |
| Akkusativ | die Bürgerin | die Bürgerinnen |
| Dativ | der Bürgerin | den Bürgerinnen |
| Genitiv | der Bürgerin | der Bürgerinnen |
Eine Bürgerin ist rechtlich Mitglied eines Staates oder einer Gemeinde; Einwohnerin bezeichnet allgemeiner eine dort wohnende Frau.
Bürgerin bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit; Einwohner nennt eine in einem Ort wohnende Person und sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus.
WortbildungstypAbgeleitetes Wort
Bürgerin ist eine feminine Ableitung von Bürger mit dem Suffix -in.