Definition
Eine schriftliche oder digitale Unterlage, die Informationen oder Nachweise enthält.
Übersetzungen
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DEUTSCHES WÖRTERBUCH
schriftliche oder digitale Unterlage
/das dokuˈmɛnt/
Eine schriftliche oder digitale Unterlage, die Informationen oder Nachweise enthält.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Dokument | die Dokumente |
| Akkusativ | das Dokument | die Dokumente |
| Dativ | dem Dokument | den Dokumenten |
| Genitiv | des Dokuments | der Dokumente |
„Offiziell“ kennzeichnet eine von einer zuständigen Stelle anerkannte oder ausgestellte Unterlage.
Das Adjektiv hebt die besondere Bedeutung oder Relevanz des Dokuments hervor.
„Dokument“ steht als direktes Objekt im Akkusativ.
Das Dokument ist das direkt geprüfte Objekt und steht im Akkusativ.
„Mit“ bezeichnet hier das Dokument als Arbeitsgrundlage.
Die Aussage beschreibt, welche Art von Inhalt in der Unterlage steht.
„Auf“ bezeichnet hier die Unterlage als Träger schriftlich vermerkter Angaben.
Man setzt seine Unterschrift auf das Dokument, oft um dessen Inhalt zu bestätigen oder sein Einverständnis zu erklären.
„Gültig“ bedeutet, dass das Dokument rechtlich wirksam ist oder für einen bestimmten Zweck akzeptiert wird.
Die Frage bittet höflich darum, das Dokument zuzusenden.
Ein Dokument kann eine Datei sein, aber nicht jede Datei ist ein inhaltlich ausgearbeitetes Dokument.
Eine Unterlage ist meist ein konkretes Dokument oder Material; Dokument kann auch digitale oder formale Nachweise bezeichnen.
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