Definition
Eine juristisch ausgebildete Frau, die Mandanten berät und in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
Übersetzungen
- English
- lawyer
- Français
- avocate
- Türkçe
- kadın avukat
- Polski
- prawniczka
- Русский
- адвокат
- Українська
- адвокатка
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
eine juristisch ausgebildete Frau
/diː ˈanvɛltɪn/
Eine juristisch ausgebildete Frau, die Mandanten berät und in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Anwältin | die Anwältinnen |
| Akkusativ | die Anwältin | die Anwältinnen |
| Dativ | der Anwältin | den Anwältinnen |
| Genitiv | der Anwältin | der Anwältinnen |
Für diese Bedeutung wurden keine semantischen Beziehungen hinzugefügt.
WortbildungstypAbgeleitetes Wort
„Anwältin“ ist die feminine Form zu „Anwalt“ und bezeichnet eine weibliche Person in diesem Beruf.