Definition
Eine Frau, die bei einer Behörde oder Organisation formell ein Gesuch einreicht.
Übersetzungen
- English
- female applicant
- Français
- requérante
- Türkçe
- kadın başvuru sahibi
- Polski
- wnioskodawczyni
- Русский
- заявительница
- Українська
- заявниця
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
Frau die bei einer Behörde
/diː ˈantraːkˌʃtɛlɐʁɪn/
Eine Frau, die bei einer Behörde oder Organisation formell ein Gesuch einreicht.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Antragstellerin | die Antragstellerinnen |
| Akkusativ | die Antragstellerin | die Antragstellerinnen |
| Dativ | der Antragstellerin | den Antragstellerinnen |
| Genitiv | der Antragstellerin | der Antragstellerinnen |
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
Eine Bewerberin bewirbt sich typischerweise um eine Stelle; eine Antragstellerin reicht bei einer Behörde oder Organisation ein formelles Gesuch ein.
Gesuchstellerin ist weitgehend gleichbedeutend, wirkt aber formeller und betont besonders das eingereichte Gesuch.
WortbildungstypAbgeleitetes Wort
„Antragstellerin“ ist eine feminine Ableitung zu „Antragsteller“ mit dem Suffix „-in“.