Definition
Ein gesetzlich oder formell begründetes Recht, etwas zu erhalten.
Übersetzungen
- English
- entitlement
- Français
- droit
- Türkçe
- hak
- Polski
- uprawnienie
- Русский
- право
- Українська
- право
DEUTSCHES WÖRTERBUCH
rechtlich begründetes Bezugsrecht
/deːɐ̯ ˈanʃpʁʊx/
Ein gesetzlich oder formell begründetes Recht, etwas zu erhalten.
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| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Anspruch | die Ansprüche |
| Akkusativ | den Anspruch | die Ansprüche |
| Dativ | dem Anspruch | den Ansprüchen |
| Genitiv | des Anspruchs | der Ansprüche |
Anspruch bezeichnet meist ein Recht auf etwas; Recht ist weiter und kann auch die Befugnis zu einer Handlung oder einen allgemeinen Rechtsanspruch meinen.
Eine Berechtigung ist allgemeiner eine rechtliche oder formelle Erlaubnis; ein Anspruch bezeichnet spezieller das Recht, etwas zu erhalten oder zu verlangen.
Anspruch bezeichnet vor allem das eigene Recht auf etwas, während Forderung häufig die ausdrücklich erhobene Aufforderung an andere meint, etwas zu tun oder zu leisten.
WortbildungstypImplizite Derivation
„Anspruch“ ist eine implizite Ableitung von „ansprechen“.