Definition
Die Erlaubnis, einen Ort zu betreten, oder das Betreten selbst.
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DEUTSCHES WÖRTERBUCH
Erlaubnis oder Vorgang des Hineingehens
/deːɐ̯ ˈaɪnˌtʁɪt/
Die Erlaubnis, einen Ort zu betreten, oder das Betreten selbst.
Dieser Bereich wird derzeit ergänzt.
| Case | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Eintritt | die Eintritte |
| Akkusativ | den Eintritt | die Eintritte |
| Dativ | dem Eintritt | den Eintritten |
| Genitiv | des Eintritts | der Eintritte |
Die Eintrittskarte dient als Nachweis oder Erlaubnis für den Eintritt; sie ist nicht mit dem Vorgang des Betretens selbst gleichzusetzen.
Eintritt bezeichnet die Erlaubnis oder das Betreten selbst, während Zugang allgemeiner die Möglichkeit des Hineingelangens meint.
WortbildungstypImplizite Derivation
Eintritt ist eine implizite Ableitung von eintreten und bezeichnet das Eintreten oder die Berechtigung dazu.